Extrapolation und WCAG 3.0

Eine Frau steht abends an einer Bushaltestelle vor einem interaktiven Display aus Glas und trifft eine Auswahl

Einordnung der Themen BITV und WCAG

Grundlage für barrierefreie Webseiten ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) mit Stand vom 21. Mai 2019. Auf dieser Grundlage basiert die Web Content Accessibility Guidelines (aktuell WCAG 2.2). In den meisten Fällen reicht die Umsetzung und Prüfung auf Basis der rechtlichen Bestimmungen der WCAG-Konformität aus, da diese ein wesentlicher Bestandteil der BITV ist. Bei der BITV gibt es 92 Prüfschritte und bei der WCAG gibt es 60 Prüfschritte, die durchlaufen werden. Die 32 zusätzlichen Prüfschritte beziehen sich auf biometrische Authentifizierung, Sprachkommunikation, Untertitel bei Videos und Autorenwerkzeuge sowie Dokumentation und Support. Grundsätzlich beachten wir diese Punkte bei einer Umsetzung nach den WCAG- Richtlinien, da Dokumentation, Support und Verständlichkeit bei Videos immer auch ein Thema bei Webprojekten sind. Im weiteren Verlauf sprechen wir trotzdem von WCAG ohne die zusätzlichen Prüfschritte der BITV zu vernachlässigen.

Die erste Anlaufstelle für einen Nachweis ist ein W3C-Test zur WCAG, der allerdings nicht rechtlich bindend ist. Mit den Ergebnissen aus der Durchführung lassen sich bereits alle wesentlichen Fehler vermeiden, die entstehen können. PPW führt den W3C-Test für jedes Projekt grundsätzlich durch.

Darüber hinaus gilt es die gesetzlichen Bestimmungen einzubeziehen, zu erfüllen und in einem Audit-Protokoll nachzuweisen. Dieser Nachweis genügt - in Verbindung mit einer den Anforderungen entsprechenden Erklärung zur Barrierefreiheit - um den Anforderungen aus den Vorgaben an die barriefreie Umsetzung zu entsprechen.

Mit der WCAG 2.2 sind die Richtlinien für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit bereits festgelegt. In Zukunft wird mit der WCAG 3.0 eine differenziertere Anwendung der Richtlinien möglich werden. Dazu schreibt die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik:

„Es soll mitgedacht werden, dass Menschen ganz individuelle und multiple Bedürfnisse und Anforderungen an digitale Inhalte haben, was sich u.a. in dem Bestreben zeigt, eine neue Konformitäts- und Prüfstruktur zu erstellen, die die Bedürfnisse von Menschen mit Sehschwäche und kognitiven Einschränkungen besser abbilden kann.“

Damit löst die WCAG 3.0 in Zukunft WCAG 2.2 ab und soll für einen langen Lebenszyklus entwickelt werden.

Am 22. Juli 2021 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verkündet worden, welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz werden private Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz ist einer von mehreren wichtigen Schritten zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das BFSG dient in Deutschland der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA).

Wir schreiben das Jahr 2025...

Die Serie "Extrapolations" ist eine ergreifende Zukunftsvision, in der die Auswirkungen des Klimawandels bereits zum Alltag geworden sind. Inhaltlicher Kern ist die Frage, ob wir mutig genug sein werden selbst zur Lösung zu werden, indem wir mutige Entscheidungen treffen. Von der Serie angeregt bin ich über Extrapolations als mathematische Hochrechnung auf Begriffe wie Interpolation, Grenzwerte, Funktion und Schätzung getroffen. Die Begriffe passen überraschend gut zu unserem Arbeitsalltag bei der Umsetzung und den Audits von barrierefreien Produkten wie Websites, Intranets, Web-Apps und Web-Komponenten.

In diesem Zusammenhang habe ich ChatGPT gefragt, welche Verbindung es zwischen Extrapolations (Zukunftsvision) und WCAG (Barrierefreiheit auf Basis von BITV) aus dessen Sicht gibt. Die „trockene“ Antwort von Chat GPT:

In Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bezieht sich Extrapolation darauf, wie Richtlinien und Anforderungen auf Inhalte angewendet werden, die möglicherweise nicht explizit in den WCAG-Richtlinien erwähnt werden, aber ähnliche Merkmale oder Eigenschaften aufweisen wie die, die in den Richtlinien behandelt werden.

Interpretiert man die ChatGPT Antwort kommt es offensichtlich eher darauf an, innerhalb der Anforderungen auf denen die WCAG beruht, den Fokus besonders auf individuelle Themen zu legen. Dabei geht es um barrierefreie Widgets (Minianwendungen), redaktionelle Qualitätsanforderungen sowie der Sicherung der Konzeption bis zur Live-Schaltung. Ein notwendiger Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit kann dazu für Web-Audits, Web-Apps und Design-Audits durchgeführt werden. Diese Audits kommen bei neuen oder bestehenden Projekten zum Einsatz als auch in einzelnen digtialen Produktbausteinen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 22. Juli 2021 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verkündet worden, welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz werden viele Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz ist einer von mehreren wichtigen Schritten zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit WCAG-konformer Umsetzung wird der Vorteil messbar

SEO & Ranking verbessern und hiermit die Reichweite erhöhen

Um die Sichtbarkeit Ihrer Website oder ihres digitalen Produkts zu verbessern und so das Suchmaschinenranking zu steigern, optimieren wir die Website für die barrierefreie Zugänglichkeit, einschließlich bildbeschreibender Alt-Texte, strukturiertem HTML-Code und einer nutzerfreundlichen und BITV-konformen Navigation. Durch diese Maßnahmen werden nicht nur die SEO-Ergebnisse optimiert sondern auch die Reichweite für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erhöht.

 

Zugänglichkeit herstellen und damit die Kundenzufriedenheit steigern

Durch die Umsetzung der WCAG-Richtlinien stellen Sie sicher, dass Ihre Website für jeden zugänglich ist, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Diese barrierefreie Gestaltung fördert die Kundenzufriedenheit, da sie eine inklusive Erfahrung sicherstellt. Hiermit können Nutzerinnen und Nutzer mühelos auf die Inhalte der Website zugreifen und von den angebotenen Leistungen und Produkten profitieren.

 

Neue Nutzergruppen und Kunden erreichen und dadurch die Conversion messbar erhöhen

Wir implementieren barrierefreie Designprinzipien auf Ihrer Website, um eine inklusive Benutzererfahrung zu gewährleisten. Durch die Optimierung für barrierefreie Zugänglichkeit schaffen Sie eine benutzerfreundliche Umgebung, die nicht nur neue Zielgruppen anspricht, sondern auch die Conversion durch eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit nachhaltig steigert.

 

Mit dem Abbau von Barrieren das Image Ihres Unternehmens verbessern

Durch den Abbau von Barrieren gemäß den WCAG-Richtlinien und somit der Bereitstellung einer inklusiven Online-Präsenz, die für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist, verbessert Ihr Unternehmen sein Image. Die Fokussierung auf barrierefreie Gestaltung zeigt Ihr Engagement für Vielfalt und Kundenorientierung, was sich positiv auf die Wahrnehmung und Reputation Ihres Unternehmens auswirkt.

 

Bewertung und Umsetzung der WCAG-Richtlinien

Bei der Bewertung und Umsetzung der WCAG-Richtlinien geht es um die präzise Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit sowie Robustheit. Diese Ebene können Accessibility-Testtools wie Lighthouse oder eine KI nur zu ca. 35% bewerten. So kann Lighthouse zwar feststellen das ein alternativer Text zur Bildbeschreibung vorhanden ist aber nicht, ob der Text auch verständlich ist und vorgelesen werden kann. Eine KI kann zwar Seiten prüfen, aber im Ergebnis auch nur Vorschläge machen, die wiederum von einem Experten geprüft werden müssen, um diese in eine sinnvolle und barrierefreie Umsetzung zu überführen.

Wir haben die Expertise aufgrund unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung im Bereich der barrierefreien Umsetzung bei PPW verankert. Gemeinsam mit unseren weiteren Leistungsbereichen prüfen und begleiten wir folgende Bereiche:

  • Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit
  • Manuelle Barrierefreiheitsprüfung
  • Audit-Typen: Web-Audits, Web-Apps, Design-Audits

Unsere Angebote

BITV oder WCAG Test

Wir prüfen Ihre Website/Web-Anwendung nach unserem standardisierten Prüfkatalog und liefern Ihnen einen Prüfbericht.

 

Ihr Ergebnis: 

  • Detailierter Prüfbericht 
  • Konkrete Handlungsempfehlungen

BITV Beratung und Konzeption

Auf der Grundlage Ihrer individuellen Anforderungen an Ihre digitale Anwendung erstellen wir ein BITV-konformes Konzept.

 

Ihr Ergebnis:

  • Konkreter BITV-spezifischer Leitfaden für die gestalterische und technische Konzeption

BITV Begleitung der Entwicklung

Wir realisieren die BITV-konforme Programmierung Ihre digitalen Applikation und validieren mittels Anwendungstests.

 

Ihr Ergebnis:

  • Prüfung ausgewählter Webseiten
  • Belastbare BITV-Konformität

Overlays und Plugins machen eine Website nicht barrierefrei!

Es gibt die Möglichkeit Accessibility-Overlays oder Accessibility-Plugins auf der Website zu installieren und eine Vielzahl an Funktionen zur Anpassung der optischen Darstellung anzubieten. Die Website selbst bleibt dabei in wesentlichen Punkten in dem bisherigen technischen (programmierten) Zustand. Damit ist dem Image in der Aussenwirkung vorerst geholfen, allerdings fehlt auf längere Sicht die Nachhaltigkeit. Behinderte Menschen haben in der Regel bereits auf Ihrem Computer alle Einstellungen vorgenommen, die individuell zusätzlich benötigt werden.

Die Website verändert sich durch den Einsatz von Overlays und Plugins aus Sicht der Suchmaschinen in keiner Weise und ist darüber hinaus mit den Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht vereinbar.

Wenn wir ein Projekt von Anfang an begleiten und entwickeln, können wir mit unseren spezialisierten UX-Beratern und UI-Designern in Köln und unserem Hello x Team aus Münster direkt von Anfang an ein Projekt mit den WCAG-Richtlinien aufgleisen. Mit unserem Methodenset sind Sie durch unser Experten-Team auf der sicheren Seite. Alternativ lassen sich auch im laufenden Betrieb digitale Produkte anpassen. Falls Sie abschließend ein BITV-Siegel benötigen, können wir uns selbstverständlich auch darum kümmern.

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Michael Wild von Hohenborn

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